KdU – Überprüfung des Paderborner Konzeptes

Derzeit werden in Paderborn die Grundlagen für die Berechnung der Kosten der Unterkunft vom Jobcenter überprüft. Dahinter steht das sogenannte „Schlüssige Konzept“. In diesem Konzept werden verschiedene Faktoren miteinander in Verbindung gebracht, die letztlich zu den verschiedenen Mietsätzen  und Obergrenzen des Kreises führen. Steht der Betrag fest, ist auch von den „Angemessenen Kosten der Unterkunft“ die Rede.

Jeder 5. Zahlt Miete aus dem Regelsatz

Nun wissen die Betroffenen schon lange ein Lied davon zu singen, wie weit die sogenannten Angemessenheit der KdU von der Realität entfernt ist. Gerade Singles und Alleinerziehende sind besonders betroffen, da hier der Wohnungsmarkt am angespanntesten ist. Singles, weil nicht nur generell die Zahl der entsprechenden Haushalte zunimmt. Es ziehen speziell in Paderborn jährlich dutzende Studentinnen und Studenten zu. Alleinerziehende fallen zudem gerne durch das Raster der Vermieter, da viele Vermieter einfach keine Kinder und/oder Transferleistungsempfänger im Haus haben wollen.

Ist die Mietobergrenze für Empfängern von ALG II-Leistungen festgeschrieben, hat das gravierende Folgen für die Betroffenen. Liegen die Mietkosten der Leistungsempfänger darüber, müssen sie diese aus ihrem Regelsatz begleichen.

Im Ergebnis zahlt nach einer aktuellen Untersuchung etwa jeder 5. Empfänger von ALG II (Hartz IV) Mietkostenanteile aus seinem Regelsatz.

Neues Urteil! Neue Hoffnung?

Am 2. Oktober urteilte nun das Sozialgericht Düsseldorf zugunsten von klagenden Betroffenen. Ihnen wurde ebenfalls, mit Hinweis auf ein bestehendes „Schlüssiges Konzept“, der KdU-Anteil auf den sogenannten angemessenen Anteil gekürzt. Vom Gericht wurde die Konstruktionen zur Berechnung des Konzeptes beanstandet. Demnach gäbe das Konzept aufgrund seiner Konstruktion nicht die tatsächliche Lage am Wohnungsmarkt der Region wieder.

WIR meinen: Das Urteil trifft auch auf Paderborn zu

Das Paderborner Arbeitslosenzentrum PadAlz e.V. sieht Teile des Urteils auch auf Paderborn zutreffend. Wir empfehlen allen Betroffenen jetzt aktiv zu werden. Auch Empfängern von Grundsicherung nach SGB XII! Betroffen sind all jene, die schon Teile der Miete aus dem Regelsatz begleichen.

Aktiv werden heißt in diesem Fall, es sollte ein rückwirkender Überprüfungsantrag nach §44 SGB X gestellt werden. Fragen zum Thema beantworten Ihnen die Beraterinnen und Berater des PadAlz e.V. in der Grunigerstraße 5 in Paderborn.

 

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