Kinderzuschlag

Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Den Kinderzuschlag können Familien nur dann bekommen, wenn sie genug für sich selbst verdienen, aber das Einkommen nicht oder nur knapp für die ganze Familie reicht.

Folgende grundlegende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Anspruch auf Kinderzuschlag zu haben:

  • Ihr Kind lebt in ihrem Haushalt, ist unter 25 Jahre alt, unverheiratet oder auch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Sie erhalten Kindergeld für das Kind
  • Das Bruttoeinkommen der Familie beträgt mindestens 900 € für Paare oder 600 € für Alleinerziehende
  • Sie hätten genug Geld für den Unterhalt der Familie, wenn Sie zusätzlich zum Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würden

Kinderzuschlag wird für 6 Monate bewilligt, dann erneut beantragen! Kinderzuschlag wird für jedes Kind einzeln berechnet und kann bis zu 250 € pro Kind betragen. Rückwirkende Zahlungen sind ausgeschlossen.

Den Antrag auf Kinderzuschlag stellen Sie bei Ihrer zuständigen Familienkasse.

Wenn Sie Kinderzuschlag erhalten, dann haben Sie z.B. Anspruch auf weitere Hilfen und finanzielle Unterstützung:

  • Sie können sich von den Gebühren für den KITA-Platz befreien lassen
  • Sie können Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen
  • Sie können Zuschüsse für den Schulbedarf des Kindes oder die Mittagsverpflegung in Kita und Schule erhalten

Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung und helfen Ihnen bei der Antragstellung.