Arbeitslosengeld I - SGB III 

ALG I ist eine Leistung der deutschen Arbeitslosenversicherung. Es wird Arbeitnehmern gezahlt, die arbeitslos werden, um sie für einen begrenzten Zeitraum finanziell abzusichern.

Sperrzeiten können verhängt werden, wenn der Arbeitnehmer ohne hinreichende Begründung versicherungswidrig handelt (z.B. verspätete Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit).

Für ALG I gelten folgende Voraussetzungen:

  • Berechtigte waren in den letzten 30 Monaten bevor sie sich arbeitslos gemeldet haben, mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
  • Änderung zum 01.01.2023 für kurzfristig Beschäftigte. Für sie reichen nun bereits Versicherungspflichtzeiten von 6 Monaten innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosigkeit aus.
  • Sie haben sich bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos gemeldet.
  • Sie sind ohne Anstellung, können aber eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben (mindestens 15 Stunden die Woche).
  • Sie suchen eine neue versicherungspflichtige Beschäftigung und arbeiten dabei mit der Agentur zusammen.

Weitere Zeiten können berücksichtigt werden:

  • Freiwillige Zahlungen in die Arbeitslosenversicherung z.B. bei Selbständigkeit
  • Kindererziehungszeiten
  • Bezug von Krankengeld
  • Freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst

Die Anspruchsdauer hängt davon ab,

  • wie alt Sie bei der Entstehung des Anspruchs sind und
  • wie lange Sie versicherungspflichtig beschäftigt waren.

Die Zeiten müssen in den letzten 5 Jahren liegen und werden zusammengezählt.

Im Gespräch erörtern wir gerne weitere Fragen dazu.